Wie kann ich sHP für Physiotherapie oder Podologie oder Logopädie werden?
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie, Logopädie oder Podologie kannst Du nur erhalten, wenn du eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut*in, Logopäde*in oder Podolog*in hast. Medizinische Fußpfleger und medizinische Bademeister können diese Berufserlaubnis nicht erhalten.
Du benötigst für den Antrag den Nachweis über einen Kursbesuch z.B. für den SHP Podologie und damit die medizinische und rechtliche Qualifikation und verschiedene Dokumente:
Diese reichst du nach Abschluss deiner Nachqualifikation bei deinem zuständigen Amt ein:
- Antragsformular Deines Wohnortes oder Landkreises
- beglaubigte Kopie Deines Personalausweises
- beglaubigte Kopie Deiner Berufsurkunde als Physiotherapeut, Logopäde oder Podologe
- Geburtsurkunde im Original
- Meldebescheinigung Deines Wohnortes, die anzeigt, dass Du mindestens seit 3 Monaten an diesem Ort wohnst
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, ohne strafrechtliche Einträge
- Ärztliches Attest mit der Bescheinigung, dass Du gesund bist und zur Berufsausübung geeignet
- eigenhändige Erklärung, dass gegen Dich keine Ermittlungsverfahren in einer Strafsache laufen
- eigenhändige Erklärung, dass Du die Heilkunde nur in Deinem Heilhilfsberuf ausüben wirst
Medizinische und rechtliche Qualifikation

Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie, Logopädie oder Physiotherapie benötigst Du einen Kurs, der Dir die Inhalte vermittelt, die beim Amtsarzt überprüft werden. Dabei geht es um Deine Kenntnis der rechtlichen Grenzen in der Berufsausübung und um Dein Wissen, bei welchen Symptomen und Warnhinweisen du Deine Patienten in eine weiterführende Diagnostik und Therapie beim Arzt schicken musst. An unserer Schule bieten wir diese Kurse live, online, hybrid und als Aufzeichnung an. Ziel des Kurses sind die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung. Du erhältst:
- Wissensvermittlung aller benötigten Kursinhalte
- Zertifikat über die erfolgreiche Kursteilnahme
- originale Prüfungsunterlagen der Multiple choice Prüfung
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Abschlussprüfung des Kurses
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung des Kurses
- Unterstützung bei der Antragstellung nach Aktenlage für die Überprüfung in Sachsen