Antragstellung zum sektoralen Heilpraktiker

Wie kann ich sHP für Physiotherapie oder Podologie oder Logopädie werden?

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie, Logopädie oder Podologie kannst Du nur erhalten, wenn du eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut*in, Logopäde*in oder Podolog*in hast. Medizinische Fußpfleger und medizinische Bademeister können diese Berufserlaubnis nicht erhalten.

Du benötigst für den Antrag den Nachweis über einen Kursbesuch z.B. für den SHP Podologie und damit die medizinische und rechtliche Qualifikation und verschiedene Dokumente:

Diese reichst du nach Abschluss deiner Nachqualifikation bei deinem zuständigen Amt ein:

Medizinische und rechtliche Qualifikation

Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie, Logopädie oder Physiotherapie benötigst Du einen Kurs, der Dir die Inhalte vermittelt, die beim Amtsarzt überprüft werden. Dabei geht es um Deine Kenntnis der rechtlichen Grenzen in der Berufsausübung und um Dein Wissen, bei welchen Symptomen und Warnhinweisen du Deine Patienten in eine weiterführende Diagnostik und Therapie beim Arzt schicken musst. An unserer Schule bieten wir diese Kurse live, online, hybrid und als Aufzeichnung an. Ziel des Kurses sind die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung. Du erhältst: