Kann man die Heilpraktiker abschaffen?

Schon viele Jahre besteht in der Öffentlichkeit eine Diskussion über den Heilpraktikerberuf und seine Berechtigung im Gesundheitssystem. Die politisch Handelnden nehmen diese Fakten auf und haben in den vergangenen Jahren immer wieder eine Anpassung des geltenden Rechts geprüft. Aufgrund dessen wurde im Jahr 2017 das Heilpraktikergesetz novelliert. Seitdem gelten die Leitlinien zur Überprüfung bundesweit einheitlich.

Um die Rechte zur Ausübung der Heilkunde im Berufsstand der Heilpraktiker zu wahren, setzen sich verschiedene Berufsverbände für den Erhalt der Heilpraktiker ein.

Der bundesweit tätige Verband „Freie Heilpraktiker e.V.“ arbeitet mit dem Juristen Dr. Rene Sasse zusammen. Er hat ein jusristisches Gutachten erstellt, in dem die Frage nach der Stellung der Heilpraktiker im Gesundheitssystem Antworten gibt. Hier ist der Weg zum Gutachten.

Das Gutachten von Dr. Christof Stock vom April 2021 wurde vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben. Es kommt zu der Überzeugung, dass das Heilpraktiker Berufsrecht verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Zitat:

„Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs besteht deshalb kein verfassungsrechtlich
legitimer Grund, der durch Tatsachen belegt werden könnte.“

Mittlerweile hat das Bundesgesundheitsministerium ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Frage beantworten soll, ob für Heilpraktiker in Zukunft Rechtssicherheit besteht. Termin zur Fertigstellung des Gutachtens ist der 31.10.2024. Es bleibt abzuwarten, was in der Folge dieses Gutachtens in der Berufspolitik zu erwarten ist.