Sektoraler Heilpraktiker für Podologie
hier bei uns in der Schule
Sei als Podologe ganz eigenständig für Deine Patienten da.
Sektoraler Heilpraktiker für Podologie
Warum sollten Podologen sektoraler Heilpraktiker für Podologie sein?
Podologen gehören zu den Heilhilfsberufen und erbringen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V. Das bedeutet, Patienten erhalten vom Arzt eine Diagnose und daraufhin eine Verordnung/Rezept, mit dem die Leistungen der Podologie für die Patienten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Podologie-Ausbildung ist demnach eine medizinische Ausbildung und von der Fußpflege abgrenzbar.
Erhalten die Patienten keine Verordnung, weil sie an einer Erkrankung leiden, die nicht verordnungsfähig ist, kein Arzt verfügbar ist oder das Kassen-Budget erschöpft ist, sind den Podologen die Hände gebunden.
Um die Patienten ohne ärztliche Verordnung rechtssicher im Erstkontakt behandeln zu können, ist eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie – also ein sektoraler Heilpraktiker für Podologie nötig. Damit sind Podologen berechtigt, medizinische Leistungen unmittelbar und ohne ärztliche Verordnung abgeben zu können. Die Leistungen sind dann auch umsatzsteuerfrei.
Für den Erhalt der Erlaubnis müssen die Podologen eine sHP Ausbildung absolvieren. Diese umfasst 50-60 Unterrichtsstunden (je nach Bundesland) und eine kursinterne Abschlussüberprüfung. Der Antrag auf die Berufserlaubnis muss bei der unteren Verwaltungsbehörde gestellt werden. In Sachsen ist eine Entscheidung nach Aktenlage möglich.
Kursstart 05.04.2025
Termine
05.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
06.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
07.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
08.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
09.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
10.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
11.04.2025 um 9.00 - 15.30 Uhr
- Abschlusstest: 07.05.2025
- Abschlusstest Uhrzeit: 09:00 - 12:30 Uhr
- Ort: online per Zoom
- Unterrichtseinheiten: 60UE
- Voraussetzung: Berufsabschluss als Podologe
- Dozenten: HP Steffi Mehner, sHP Log. Catherine Datz, RA Mario Megerlin
- Preis 697,00 zzgl. Prüfungsgebühr 60 Euro
Der Kurs findet in einer geschlossenen Ausbildungsgruppe statt. Du erhältst ein ausführliches Kursmaterial mit allen Inhalten. Wir Dozenten erläutern alle Lehrinhalte im interaktiven Stil. Du kannst bei Unklarheiten Fragen stellen. Wir erläutern ausführlich, wie du dich für die Prüfung anmelden kannst und welche Vorbereitungen dafür wichtig sind.
Du möchtest lieber in deinem Tempo lernen und sofort anfangen? Kein Problem, Du kannst Dir in Deinem Tempo die Aufzeichnung anschauen und die Prüfung zu Deinem gewähltem Termin ablegen.
Ausbildungsinhalte:
- Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
- Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit im jeweiligen Gesundheitsfachberuf gegenüber Ärzten und allgemein tätigen Heilpraktikern
- weitere strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, deren Kenntnis im Interesse des Patientenschutzes bei der selbständigen Berufsausübung erforderlich ist, insbesondere das Patientenrechtegesetz
- Erkennen von Warnhinweisen, bei deren Vorliegen eine zusätzliche Diagnostik durch einen Arzt erforderlich ist und eingeleitet werden muss
- Auswirkungen auf Durchblutung, Lymphsystem, Nervensystem, Wundheilung, Infektionsgefährdung
- Diabetes mellitus, Gicht, Rheuma, Arthrose,
- Auswirkungen auf die nervale Versorgung und den Bewegungsapparat bei Störungen im Nervensystem und bei Frakturen
- gut- und bösartiger Neubildungen, autoimmuner, degenerativer und infektiöser Prozesse
- Hinweise auf meldepflichtige Infektionen nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes
- anhaltende, zunehmende und/oder rezidivierende Beschwerden unter podologischer Behandlung
- Prüfungsvorbereitung
- schriftlicher Abschlusstest, wenn nötig auch mündlich für Bundesländer außerhalb Sachsens
- Hilfestellung bei der Antragstellung nach Aktenlage
Rechtsgrundlagen
Einem Physiotherapeuten aus Österreich haben wir zu verdanken, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig –BVerwG, am 26.08.2009 das Urteil 3 C 19.08 fällte, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist. Es ging damals um die Möglichkeit, die Physiotherapie im Erstkontakt bei Patienten anwenden zu dürfen. Im Urteil wird ausgeführt, dass die Heilhilfsberufe einen abgrenzbaren Teilbereich beschreiben, in denen die Angehörigen der Berufsgruppe durch Ihren Abschluss die Fähigkeit nachgewiesen haben, diese Methode am Patienten anwenden können. Um die diagnostische Lücke zur eigeneständigen Berufsausübung zu schließen, ist eine Überprüfung erforderlich, in der der Antragsteller nachweisen muss, dass er seine Grenzen kennt und erkennen kann, wann für die Patienten eine tiefergehende ärztliche Diagnostik oder Behandlung angezeigt ist.
Diese Überprüfung führt die untere Verwaltungsbehörde durch. Hier findest Du die zuständigen Ämter für Sachsen, bei denen Du dich je nach Wohnsitz anmelden musst.
Heute kann in den meisten Bundesländern die geteilte Erlaubnis, eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie oder Podologie beantragt werden. In einigen Bundesländern ist dazu eine Prüfung beim Amtsarzt abzulegen und in einigen Bundesländern ist dies nach „Aktenlage“ möglich. Das bedeutet, dass der Antragsteller alle nötigen Nachweise im Vorfeld zusammenträgt und gesammelt in schriftlicher Form beim Amt einreicht. Welche Unterlagen nötig sind, erfährst Du in unserem Kurs zur Nachqualifizierung. Unsere Ausbildung richtet sich nach der sächsischen Verwaltungsvorschrift von 2019, in der sowohl der Verwaltungsweg zur Erteilung der Erlaubnis, als auch die Inhalte und der Überprüfungsgegenstand detailliert beschrieben werden.
Berufspolitik
Die sektorale Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Podologie oder Physiotherapie wird von der unteren Verwaltungsbehörde erteilt. Das bedeutet, dass Antragsteller im Landkreis ihres Wohnortes die Unterlagen für den Antrag einreichen und das Amt im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt über den Antrag entscheidet.
Wir, die Dozenten die Mehner Heilpraktikerschule arbeiten mit dem Bundesverband für Podologie e.V. in Hamm zusammen.
Die Kursinhalte orientieren sich an der sächsischen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Erlaubniserteilung. Antragsteller aus anderen Bundesländern können diese Inhalte gleichwertig verwenden. Leider haben nur wenige Landesregierungen die Erlaubniserteilung in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, so dass der Verwaltungsweg von Sachsen für Anwärter mit bundesweitem Wohnsitz eine gute Voraussetzung bietet, um sich auf die Überprüfung vorzubereiten.
Ausbildungskonzept
Wozu braucht man den Abschluss als sektoraler Heilpraktiker für Podologie?
Ganz einfach: Um die rechtlich sichere Möglichkeit zur Ausübung der Podologie ohne ärztliche Verordnung zu erhalten. Wie erhält man diese? Mit unserem Kurs zur Nachqualifizierung in einem Heilhilfsberuf wie der Podologie. In diesem Kurs schließen wir mit Dir gemeinsam die diagnostische und rechtliche „Lücke“ zwischen der Ausübung deines Berufes im Auftrag des Arztes und der freien eigenständigen Therapie am Fuß und der unteren Extremität, ohne dass ein Patient zuvor beim Arzt gewesen sein muss.
Dazu vermitteln wir Dir alle Inhalte, die in der sächischen Verwaltungsvorschrift als Gegenstand der Überprüfung aufgeführt sind. Da kaum ein anderes Bundesland eine solche Verwaltungsvorschrift erlassen hat, können wir sie beispielhaft auch für Berufsanwärter anderer Bundeslänger zu Grunde legen. Dennoch empfiehlt sich, im zuständigen Amt des eigenen Bundeslandes zu eruieren, wie und mit welchen Inhalten dort die Überprüfung gestaltet wird.
In unserem live oder online Kurs helfen wir Dir bei der Vertiefung deiner differentialdiagnostischen Kenntnisse. Im interaktiven Seminarstil vermitteln wir Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten zur eigenständigen Therapieplanung. An 5 Kurstagen machen wir Dich fit für die Überprüfung. Der Kurs schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung zu den Inhalten des Kurses ab. Diese benötigst Du zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Beantrage im Anschluss Deine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie – nach Aktenlage oder mündlich/schriftlich beim Amtsarzt.
Alles was du sonst noch wissen willst
Die Antworten auf alle deine Fragen findest du in unseren F&Qś
Human Design in der Ausbildung
Wenn man vielleicht schon vor längerer Zeit seinen Abschluss als Podologe gemacht hat, ist es nicht mehr so gewöhnlich, sich wieder für einen weiteren beruflichen Abschluss auf die Schulbank zu setzen. Die Befürchtung vieler Podologen lautet: ob ich mir die Inhalte alle behalten kann? Werde ich die Prüfung erfolgreich meistern? Kann ich all die Gesetze und die Inhalte aus der Medizin auch erfassen und beim Amtsarzt in korrekter Form widergeben?
Wir kennen diese Befürchtungen und haben dafür ein Lösungsangebot. Wer unseren Kurs besuchen wird, kann auf freiwilliger Basis einen kleinen Einblick erhalten, wie die eigene Denkweise und die Merkfähigkeit optimal unterstützt werden kann. Dazu erstellen wir für Dich eine Körpergrafik, anhand der wir Dir beschreiben können, unter welchen Bedingungen Du am besten lernen kannst. Die Analyseform aus dem Human Design System hilft Dir dabei, Dich selbst besser zu verstehen und Dich Deinem Lerntypus entsprechend auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.



